Allgemeine Geschäftsbedingungen der thinkmobility.green GmbH & Co. KG für Übertragungsverträge mit E-Mobilisten

§ 1 Geltungsbereich und Zustandekommen des Vertrags


(1) Diesen AGB liegen die Regelungen zur Treibhausgasminderungsquote sowie zum Handel mit den Erfüllungsoptionen zur Treibhausgasminderungsquote („Quotenhandel“) gemäß den §  37a Absatz 6 BImSchG und§ 5 ff. der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen – 38. BImSchV (38. BImSchV) in der am 1. Januar 2022 in Kraft tretenden bzw. getretenen Fassung zu Grunde.

(2) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der thinkmobility.green GmbH & Co. KG und Haltern von Elektrofahrzeugen im Sinne von § 2 Absatz 2 der 38. BImSchV („E-Auto“ bzw. „E-Mobilisten“) über die Bestimmung und Berechtigung von thinkmobility.green GmbH & Co. KG als Drittem im Sinne von § 37a Absatz 6 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der E-Mobilist nach Eingabe seiner Daten in der entsprechenden Eingabemaske auf der Website von thinkmobility.green die Übermittlung des Formulars an thinkmobility.green bestätigt und thinkmobility.green das Angebot des E-Mobilisten durch Übersendung einer Vertragsbestätigung in Textform angenommen hat.

(4) Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses abgegeben werden, haben auf elektronischem Weg zu erfolgen (z.B. über die Kontaktmöglichkeiten auf der Plattform), sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist oder zwingend anzuwendende gesetzliche Vorschriften eine andere Form der Kommunikation erfordern.

(5) Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Gegenstand des Vertrags

Gegenstand des Vertrags ist die Übertragung der Rechte und Pflichten des E-Mobilisten aus dem Quotenhandel auf thinkmobility.green gemäß § 7 Absatz 5 der 38. BImSchV nach Maßgabe der Auftragsbestätigung.

§ 3 Entgelt für die Übertragung

(1) Der E-Mobilist erhält für jedes von der Auftragsbestätigung erfasste E-Auto von thinkmobility.green ein jährliches Entgelt für die Übertragung seiner Rechte aus dem Quotenhandel nach Maßgabe der Auftragsbestätigung.

(2) Die Fälligkeit des Entgelts ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Das Entgelt wird nicht fällig, solange und soweit der E-Mobilist seiner Verpflichtung aus § 4 Absatz 1 und Absatz 2 dieser AGB noch nicht nachgekommen ist.

(3) Das Entgelt wird nach Abschluss der Registrierung beim Umweltbundesamt sowie erfolgreichem Handel der Zertifikate umgehend ausgezahlt. Bestätigt der E-Mobilist, dass dieser weiterhin im Besitz des E-Autos ist, erfolgt die Auszahlung nach oben beschriebenem Prozess, frühestens aber nach dem 31. Januar des jeweiligen Jahres.

§ 4 Registrierung auf der Plattform; Vertragsschluss

(1) thinkmobility.green bietet sowohl Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (im Folgenden „Privatnutzer“) als auch Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (im Folgenden „Unternehmensnutzer“) die Möglichkeit an, sich auf der Plattform kostenfrei zu registrieren.

(2) Voraussetzung für die Registrierung eines Privatnutzers ist, dass es sich um eine volljährige, natürliche Person handelt, die ihren Wohnsitz in Deutschland hat.

(3) Voraussetzung für die Registrierung eines Unternehmensnutzers ist, dass es sich um ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland handelt.

(4) Alle auf der Plattform oder auf Internetseiten Dritter, die auf dieser Allgemeinen Geschäftsbeziehungen Bezug nehmen, aufgeführten Angebote sind freibleibend und kein Angebot im Rechtssinne.

(5) Durch den Abschluss des Vertrages berechtigt der Nutzer thinkmobility.green, übertragene THG-Quote(n) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Dritte zu vermarkten.

(6) Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Abschluss des Vertrages. Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, das Angebot des Nutzers ohne Angaben von Gründen abzulehnen oder nicht anzunehmen.

§ 5 Pflichten des E-Mobilisten

(1) Der Nutzer erhält auf der Plattform die Möglichkeit, Elektrofahrzeuge anzumelden.  

(2) Der Nutzer ist verpflichtet, ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen sowie für die Aktualität und Richtigkeit seiner Daten zu sorgen, und muss insbesondere über das Recht zur Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote verfügungsbefugt sein.

(3) Der Nutzer ist nicht berechtigt, sich mehrfach mit unterschiedlichen persönlichen Daten zu registrieren.

(4) Dem Nutzer ist es verboten, von seinem Recht auf Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote für denselben Zeitraum mehrfach Gebrauch zu machen.

(5) Mit Abschluss dieses Vertrags wird der E-Mobilist thinkmobility.green eine gut lesbare Kopie der aktuellen und ordnungsgemäß ausgefertigten Zulassungsbescheinigung(en) Teil I gemäß der Fahrzeugs-Zulassungsverordnung über die Website von thinkmobility.green zur Verfügung stellen. Auf Aufforderung von thinkmobility.green wird der E-Mobilist eine neue Kopie übersenden, falls die Kopie unleserlich oder sonst von ungenügender Qualität ist.

(6) Der E-Mobilist wird in jedem neuen Kalenderjahr thinkmobility.green bis spätestens zum 1. Januar bestätigen, dass er weiterhin Halter des bzw. der in der Auftragsbestätigung genannten E-Autos ist. thinkmobility.green wird den Kunden auf diese Pflicht rechtzeitig in einer gesonderten E-Mail aufmerksam machen. Auf Aufforderung von thinkmobility.green wird der Kunde thinkmobility.green in jedem Kalenderjahr eine jeweils aktuelle Kopie der dann aktuellen Zulassungsbescheinigung Teil I zukommen lassen.

(7) In dem Fall, dass die gesetzlichen Anforderungen zum Nachweis über die Quotenerfüllung gegenüber dem Umweltbundesamt oder einer anderen Behörde geändert werden, wird der E-Mobilist thinkmobility.green die erforderlichen Informationen übermitteln, soweit ihm dies zumutbar ist.

(8) Der Nutzer haftet für sämtliche Schäden, die thinkmobility.green dadurch entstehen, dass er vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben gemacht hat.

(9) Teilt das Umweltbundesamt thinkmobility.green mit, dass für ein Fahrzeug des Nutzers in einem Kalenderjahr bereits eine andere Person oder ein anderes Unternehmen als thinkmobility.green das Recht auf Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote übertragen wurde, so ist thinkmobility.green berechtigt, die Auszahlung des Entgelts für dieses Kalenderjahr und Fahrzeug zu verweigern.

(10) Der Nutzer hat bei seiner Registrierung auf der Plattform für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben Sorge zu tragen. Der Nutzer ist zu jeder Zeit dazu verpflichtet, dem Anbieter etwaige Änderungen seiner Daten (insbesondere der Kontodaten) unverzüglich per Mail mitzuteilen.

§ 6 Exklusivität

(1) Der E-Mobilist sichert zu, dass er für die Kalenderjahre, für die der Vertrag abgeschlossen wird, noch keine andere Person als Dritten bestimmt und berechtigt hat, an seiner Stelle am Quotenhandel teilzunehmen.

(2) Teilt das Umweltbundesamt thinkmobility.green mit, dass für ein Fahrzeug des E-Mobilisten in einem Kalenderjahr bereits eine andere Person als thinkmobility.green als Dritter im Sinne von § 37a Absatz 6 BImSchG bestimmt worden ist, so ist thinkmobility.green berechtigt, die Auszahlung des Entgelts für dieses Kalenderjahr und Fahrzeug zu verweigern. thinkmobility.green wird dem E-Mobilisten das Ergebnis der Prüfung durch das Umweltbundesamt in diesem Fall unverzüglich mitteilen und eine Bearbeitungsgebühr von 30 € netto in Rechnung stellen.

§ 7 Datenschutz

(1) Zur Erfüllung des zwischen dem E-Mobilisten und thinkmobility.green geschlossenen Vertrags verarbeitet thinkmobility.green die erforderlichen personenbezogenen Daten des E-Mobilisten unter Beachtung der einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Bestimmungen zum Datenschutz.

(2) Zur Vertragserfüllung setzt thinkmobility.green Dienstleister ein, welche nach den Vorgaben von Art. 28 Abs. 3 DSGVO durch einen Auftragsverarbeitungsvertrag zur weisungsgebunden Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Auftrag verpflichtet sind.

§ 8 Vertragslaufzeit

(1) Die Vertragslaufzeit beginnt mit Abschluss des Vertrags und endet zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Zeitpunkt.

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

(3) thinkmobility.green steht das Recht auf außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund zu. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Nutzer wahrheitswiderige Angaben getätigt hat und/oder über das Recht auf Geltendmachung und Vermarktung der jeweiligen, von ihm angemeldete THG-Quote nicht verfügungsbefugt war.

(4) Wird der Vertrag vor Ablauf des jeweils ausgewählten Anmeldezeitraums beendet, nachdem der Nutzer sein(e) Recht(e) auf Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote bereits an thinkmobility.green übertragen hat, bleibt thinkmobility.green zur Geltendmachung und Vermarktung der übertragenen THG-Quoten berechtigt; d.h. es findet keine Rückübertragung, sondern eine Geltendmachung und Vermarktung der Quote für den jeweils angemeldeten Anmeldezeitraum statt. Insbesondere kann der Nutzer von bereits übertragenen Rechten weder selbst noch mit Hilfe eines Dritten Gebrauch machen. Soweit es zu einer Auszahlung des Erlöses kommt, wird thinkmobility.green diesen dem Nutzer (entsprechend dieser AGB) trotz des beendeten Vertrags an die auf der Plattform vormals angegebene Bankverbindung überweisen. Für die Höhe dieses Erlöses gilt § 3.

(5) Jede Kündigung bedarf der Textform.

§ 9  Übertragungszeitraum; Abmeldung des Elektrofahrzeugs bei thinkmobility.green

(1) Meldet ein Nutzer auf der Plattform sein Elektrofahrzeug an, um dadurch sein Recht zur Geltendmachung und Vermarktung der THG-Quote zu übertragen, so endet der Zeitraum mit dem 31.12. des jeweils laufenden Kalenderjahres.

(2) Dem Nutzer steht das Recht zu, das auf der Plattform angemeldete Elektrofahrzeug abzumelden. Der Nutzer kann erst wieder zum nächsten Zeitraum, falls gewünscht, eine erneute Anmeldung des jeweiligen Elektrofahrzeugs vornehmen.

(3) Der Nutzer ist zur unverzüglichen Meldung an thinkmobility.green verpflichtet, sofern er nicht mehr Halter des Fahrzeugs ist.

§ 10 Haftungsbeschränkung

(1) Für Schäden, die durch thinkmobility.green oder durch ihre gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, haftet thinkmobility.green im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

(2) In sonstigen Fällen haftet thinkmobility.green – soweit in Absatz 4 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens.

(3) Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen von thinkmobility.green, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die sich aus Absatz 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Arglist, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme von Garantien oder einer sonstigen verschuldensunabhängigen Haftung sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 11 Online-Streitbeilegung für Verbraucher (§ 13 BGB) und Teilnahme vor Verbraucherschlichtungsstellen

(1) Die EU-Kommission stellt auf ihrer Website eine Plattform zur Online-Streitbeilegung unter folgendem Internet-Link bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient einer außergerichtlichen Schlichtung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Online-Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher als Käufer bzw. Dienstberechtigter beteiligt ist.

E-Mail: info@thinkmobility.green

(2) thinkmobility.green ist weder bereit noch verpflichtet, am Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.

§ 12 Änderungen der AGB

(1) thinkmobility.green behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern, soweit

a) dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Nutzer nicht unangemessen benachteiligt, und

b) durch die Änderungen nicht die wesentlichen Geschäftseigenschaften des Vertrags, insbesondere die von thinkmobility.green geschuldeten entgeltlichen Leistungen, umgestaltet werden.

(2) Der Nutzer kann den Änderungen entweder zustimmen oder die Änderungen ablehnen. Die Zustimmung des Nutzers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen angezeigt hat.

(3) Lehnt der Nutzer die Änderungen ab, haben beide Parteien das Recht, die Geschäftsverbindung außerordentlich zu kündigen. Auf dieses beidseitige außerordentliche Kündigungsrecht wird thinkmobility.green den Nutzer im Rahmen der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.  

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Sofern es sich bei dem Nutzer um einen Unternehmensnutzer handelt, ist Gerichtsstand für alle sich aus diesen AGB ergebenden Streitigkeiten der Sitz von thinkmobility.green, sofern nicht ein abweichender ausschließlicher Gerichtsstand besteht.

(2) Für den Abschluss und die Abwicklung des Vertrages gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne des § 126b BGB. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Textformklausel.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind in diesem Fall verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine andere, dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechende Vertragsbestimmung zu ersetzen. Das gleiche gilt bei Lücken im Vertrag.

(5) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit eine solche Vereinbarung zulässig ist, München.

(6) thinkmobility.green kann sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter bedienen.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

thinkmobility.green GmbH & Co. KG

Kaiserstraße 24

80801 München

Vertreten durch die Geschäftsführer Jochen Pflüger

E-Mail: info@thinkmobility.green

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Der Gesetzgeber stellt in Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und § 2 Absatz 2 Nummer 2 EGBGB das folgende Muster-Widerrufsformular zur Verfügung:

An:

thinkmobility.green GmbH & Co. KG

Kaiserstraße 24

80801 München

Vertreten durch die Geschäftsführer Jochen Pflüger

E-Mail: info@thinkmobility.green

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am/erhalten am

•       Name des/der Verbraucher(s)

•       Anschrift des/der Verbraucher(s)

•       Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

•       Datum

Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung